Die Prozeßeinreden gegen die Häretiker (Kap. 33)

„[…] ich [füge] noch […] eine Musterung jener Doktrinen [hinzu], […] auf welche diese selbigen Apostel hinwiesen und den Fluch legten. Denn so werden sie leichter widerlegt, wenn sie als solche ertappt werden, die schon damals existierten […]. Im ersten Korintherbriefe brandmarkt Paulus die Leugner und Bezweifler der Auferstehung [Kap. 15,12]. Diese Lehrmeinung gehört eigentlich den Sadduzäern an. Ihre Rolle übernehmen Marcion, Apelles, Valentinus und die etwa noch übrigen Zerstörer der Auferstehungslehre. Im Briefe an die Galater [Kap. 5,2] erteilt er den Beobachtern des Gesetzes und den Verteidigern der Beschneidung eine harte Rüge. Es ist die Häresie Hebions. In der Unterweisung für Timotheus [1. Timotheus 4,3] trifft seine Rüge auch die Verbieter des Heiratens. So lehren aber jetzt Marcion und sein Nachtreter Apelles. Ebenso faßt er die an, welche vorgaben, die Auferstehung sei schon geschehen [2. Timotheus 2,18]. Das behaupten von sich die Valentinianer. Und wenn er dann den Ausdruck ‚endlose Genealogien‘ braucht [1. Timotheus 1,4], so erkennt man darin Valentinus wieder […]“

Quelle: Tertullians apologetische, dogmatische und montanistische Schriften, übersetzt von Dr. K. A. Heinrich Kellner, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 24, 1915, S. 341/687.