„Die Seele aber hat Anteil am Leben, weil Gott will, daß sie lebe. [2] So wird sie nun auch dereinst nicht Anteil haben, wenn nicht Gott will, daß sie lebe. […] Im Gegenteil, gerade so wie der Mensch nicht immer existiert und nicht immer der Körper mit der Seele verbunden ist, sondern die Seele dann, wenn diese Vereinigung gelöst werden muß, den Körper verläßt […], so weicht auch von der Seele, wenn sie nicht mehr sein soll, der lebenspendende Geist und ist die Seele nicht mehr […]“
Annihilation
In der frühen Kirche existieren unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Beantwortung der Frage, was das Geschick derer sei, die im Jüngsten Gericht verurteilt würden. Neben der später klassisch werdenden Lehre einer bewussten und ewigen leidvollen Existenz jenseits von Gottes Reich, verfochten etwa von Tertullian (ca. 160–230), gibt es das beispielsweise von Origenes (ca. 185–255) und Gregor von Nyssa (ca. 335–394) vorgeschlagene Konzept einer „Allversöhnung“ einerseits und das einer Annihilation (Auslöschung) andererseits – vertreten von Apologeten wie Justin (ca. 100–165 ), Irenäus (ca. 130–200) oder Arnobius dem Älteren (ca. 240–330). Die letztgenannte Sichtweise postuliert, dass die Seelen der schlussendlich Verlorenen zwischen leiblichem Tod und leiblicher Auferstehung „konserviert“, also aufbewahrt und nicht vernichtet, infolge der Auferstehung zum Gericht und nach erfolgter Urteilsverkündigung jedoch samt ihren Leibern aus dem Dasein ausgelöscht würden.
Brief an Diognet (Kap. 10)
abgefasst um 160 n. Chr. von Mathetes„[…] dann wirst du die Täuschung und Irrung der Welt verachten […], wenn du den wirklichen Tod fürchtest, der denen vorbehalten ist, die zum ewigen Feuer verurteilt werden sollen, das die ihm Überlieferten bis ans Ende peinigen wird.“
Dialog mit dem Juden Tryphon (Kap. 5,3)
abgefasst um 160 n. Chr. von Justin der Märtyrer„[…] die ungerechten und bösen Seelen […] [bleiben] an einem weniger guten Orte, wo sie dann die Zeit des Gerichtes abwarten. Die einen also, welche gotteswürdig erscheinen, sterben nicht mehr, die anderen werden bestraft, so lange Gott will, daß sie noch existieren und bestraft werden.“
Gegen die Häresien II 34,3
abgefasst um 180 n. Chr. von Irenäus von Lyon„[…] alles […] dauert fort, solange Gott seine Existenz und Fortdauer will. […] Somit schenkt der Vater aller in Ewigkeit Fortdauer denen, die gerettet werden. […] Wer es aber von sich wirft und seinem Schöpfer undankbar wird, keinen Dank dafür weiß, daß er geworden, […] der beraubt sich selbst der Fortdauer in Ewigkeit. […] Wer in dem kurzen zeitlichen Leben undankbar gewesen ist gegen den, der es gab, wird gerechterweise von ihm in Ewigkeit die Länge der Tage nicht empfangen.“
Wider die Heiden II 14
abgefasst um 305 n. Chr. von Arnobius der Ältere„Und um das Unbekannte offenbar zu machen, dies ist der wirkliche Tod des Menschen, jener, der nichts zurücklässt. Denn das, was mit den Augen gesehen wird, ist lediglich eine Trennung der Seele vom Leib, nicht das finale Ende – die Vernichtung: Dies, sage ich, ist der wirkliche Tod des Menschen, wenn die Seelen, welche Gott nicht kennen, in langanhaltender Qual von wütendem Feuer verzehrt werden, in welches gewisse überaus grausame Wesen sie werfen werden, die vor Christus unbekannt waren und erst durch Seine Weisheit ans Licht gebracht wurden.“
Wider die Heiden II 61
abgefasst um 305 n. Chr. von Arnobius der Ältere„Eure eigenen Interessen stehen auf dem Spiel – ich meine das Heil eurer Seelen; und wenn ihr euch nicht darum bemüht, den Höchsten Gott kennenzulernen, erwartet euch, sobald ihr von den Fesseln des Leibes befreit seid, ein grausamer Tod, der keine plötzliche Vernichtung bringt, sondern durch die Bitterkeit seiner schweren und langanhaltenden Strafe zugrunde richtet.“
Über die Menschwerdung des Logos (Kap. 4)
abgefasst um 320 n. Chr. von Athanasius von Alexandria„[…] die Übertretung des Gebotes warf [die Menschen] auf ihren natürlichen Urstand zurück, so daß sie […] mit Recht nach Ablauf der Zeit den Verlust ihrer Existenz zu gewärtigen hatten. Denn wenn […] sie erst durch das Eingreifen und die Menschenliebe des Logos ins Dasein gerufen wurden, so ergab sich als natürliche Folge, daß die Menschen […] mit ihrer Abkehr [von Gott] […] auch ihrer ewigen Existenz verlustig gingen, das heißt aber, daß sie der Auflösung anheimfielen und im Tod und in der Verwesung verblieben. Tatsächlich ist ja der Mensch von Natur aus sterblich, da er aus dem Nichts entstanden ist.“