Dialog mit dem Juden Tryphon (Kap. 5,3)

abgefasst um 160 n. Chr. von Justin der Märtyrer

„[…] die ungerechten und bösen Seelen […] [bleiben] an einem weniger guten Orte, wo sie dann die Zeit des Gerichtes abwarten. Die einen also, welche gotteswürdig erscheinen, sterben nicht mehr, die anderen werden bestraft, so lange Gott will, daß sie noch existieren und bestraft werden.“

Dialog mit dem Juden Tryphon (Kap. 6,1–2)

abgefasst um 160 n. Chr. von Justin der Märtyrer

„Die Seele aber hat Anteil am Leben, weil Gott will, daß sie lebe. [2] So wird sie nun auch dereinst nicht Anteil haben, wenn nicht Gott will, daß sie lebe. […] Im Gegenteil, gerade so wie der Mensch nicht immer existiert und nicht immer der Körper mit der Seele verbunden ist, sondern die Seele dann, wenn diese Vereinigung gelöst werden muß, den Körper verläßt […], so weicht auch von der Seele, wenn sie nicht mehr sein soll, der lebenspendende Geist und ist die Seele nicht mehr […]“

Gegen die Häresien II 34,3

abgefasst um 180 n. Chr. von Irenäus von Lyon

„[…] alles […] dauert fort, solange Gott seine Existenz und Fortdauer will. […] Somit schenkt der Vater aller in Ewigkeit Fortdauer denen, die gerettet werden. […] Wer es aber von sich wirft und seinem Schöpfer undankbar wird, keinen Dank dafür weiß, daß er geworden, […] der beraubt sich selbst der Fortdauer in Ewigkeit. […] Wer in dem kurzen zeitlichen Leben undankbar gewesen ist gegen den, der es gab, wird gerechterweise von ihm in Ewigkeit die Länge der Tage nicht empfangen.“

Wider die Heiden II 61

abgefasst um 305 n. Chr. von Arnobius der Ältere

„Euer Zustand liegt in der Ungewißheit, das Heil eurer Seelen sage ich; und wenn ihr euch nicht der Erkenntniß des obersten Gottes zuwendet, so erwartet euch von den körperlichen Banden befreit ein grauser Tod, der nicht die plötzliche Auslöschung herbeiführt, sondern während einem Zeitraum mittelst der Herbe peinlicher Strafe aufzehrt.“