„Denn wenn Gott uns das Töten verbietet, untersagt Er nicht allein die offenbare Gewalttat, die selbst nach den öffentlichen Gesetzen nicht erlaubt ist, sondern Er warnt uns vielmehr davor, auch jene Dinge zu tun, die unter den Menschen als erlaubt gelten. Also wird es dem gerechten Menschen weder erlaubt sein, Krieg zu führen, denn sein Kampf ist ja die Gerechtigkeit selbst, noch wird es ihm gestattet sein, jemanden eines Vergehens zu bezichtigen, auf das die Todesstrafe steht; denn es ist kein Unterschied, ob man einen Menschen durch ein Wort oder vielmehr mit dem Schwert tötet, weil eben die Tat des Tötens an sich verboten ist. Somit darf es im Hinblick auf dieses Gebot Gottes gar keine Ausnahme geben; vielmehr ist es zu jeder Zeit unrecht, einen Menschen zu töten, den Gott als ein geheiligtes Lebewesen gewollt hat.“
Quelle: The Ante-Nicene Fathers, Bd. 7, 1886, S. 187.