Apologetikum (Kap. 4)

„Doch es war ja früher Gesetz, daß die Verurteilten von ihren Gläubigern in Stücke geschnitten wurden, und dennoch wurde später mit allgemeiner Zustimmung diese Grausamkeit abgeschafft und die Todesstrafe in eine Strafe der Infamie verwandelt. Der angewandte Zwangsverkauf der Güter wollte lieber einem Menschen das Blut ins Gesicht treiben, als es vergießen. Wie viele Gesetze, die ihr verbessern müßtet, sind auch jetzt noch unbemerkt vorhanden! Gesetzen nämlich dient weder die Zahl ihrer Jahre, noch die hohe Stellung ihrer Urheber zur Empfehlung, sondern allein die Billigkeit. Daher werden sie, sobald sie als ungerecht erkannt sind, mit Recht verurteilt, obwohl sie selbst verurteilen.“

Göttliche Unterweisungen VI 20

„Denn wenn Gott uns das Töten verbietet, untersagt Er nicht allein die offenbare Gewalttat, die selbst nach den öffentlichen Gesetzen nicht erlaubt ist, sondern Er warnt uns vielmehr davor, auch jene Dinge zu tun, die unter den Menschen als erlaubt gelten. Also wird es dem gerechten Menschen weder erlaubt sein, Krieg zu führen, denn sein Kampf ist ja die Gerechtigkeit selbst, noch wird es ihm gestattet sein, jemanden eines Vergehens zu bezichtigen, auf das die Todesstrafe steht; denn es ist kein Unterschied, ob man einen Menschen durch ein Wort oder vielmehr mit dem Schwert tötet, weil eben die Tat des Tötens an sich verboten ist. Somit darf es im Hinblick auf dieses Gebot Gottes gar keine Ausnahme geben; vielmehr ist es zu jeder Zeit unrecht, einen Menschen zu töten, den Gott als ein geheiligtes Lebewesen gewollt hat.“