Apologetikum (Kap. 4)

abgefasst um 197 n. Chr. von Tertullian von Karthago

„Doch es war ja früher Gesetz, daß die Verurteilten von ihren Gläubigern in Stücke geschnitten wurden, und dennoch wurde später mit allgemeiner Zustimmung diese Grausamkeit abgeschafft und die Todesstrafe in eine Strafe der Infamie verwandelt. Der angewandte Zwangsverkauf der Güter wollte lieber einem Menschen das Blut ins Gesicht treiben, als es vergießen. Wie viele Gesetze, die ihr verbessern müßtet, sind auch jetzt noch unbemerkt vorhanden! Gesetzen nämlich dient weder die Zahl ihrer Jahre, noch die hohe Stellung ihrer Urheber zur Empfehlung, sondern allein die Billigkeit. Daher werden sie, sobald sie als ungerecht erkannt sind, mit Recht verurteilt, obwohl sie selbst verurteilen.“

Apologetikum (Kap. 9)

abgefasst um 197 n. Chr. von Tertullian von Karthago

„Eure Verirrung möge schamrot werden vor uns Christen, die wir nicht einmal Tierblut unter unsern Speisegerichten haben und uns deshalb von Ersticktem und Krepiertem enthalten, damit wir auf keine Weise mit Blut befleckt werden, auch nicht einmal mit dem im Leibe verborgenen. Zur Quälerei der Christen bringt ihr [Heiden] ja auch noch Blutwürste herbei, sicherlich doch in der festen Überzeugung, daß gerade das bei ihnen verboten sei, wodurch ihr sie vom rechten Wege abbringen wollt.“