„Und in allen seinen vorherigen Anordnungen hat Gott entsprechend seiner Voraussicht einer jeden (künftigen) Tat des freien Willens für eine jede Regung desselben das nach Verdienst vorher bestimmt, was ihr auch seitens der Vorsehung zuteil werden, ferner aber auch nach dem Zusammenhang der künftigen Dinge begegnen wird, wobei für alle künftigen und durch den freien Willen entsprechend unserm Antrieb künftig bewirkten Dinge nicht das Vorauswissen Gottes Ursache ist.“
Quelle: Des Origenes Schriften vom Gebet und Ermahnung zum Martyrium, übersetzt von Hofrat Prof. Dr. Paul Koetschau, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 48, 1926, S. 28.