„Niemand darf [an der Eucharistie] teilnehmen, als wer unsere Lehren für wahr hält, das Bad zur Nachlassung der Sünden und zur Wiedergeburt empfangen hat und nach den Weisungen Christi lebt. Denn nicht als gemeines Brot und als gemeinen Trank nehmen wir [die Eucharistie]; sondern wie Jesus Christus […] Fleisch und Blut um unseres Heiles willen angenommen hat, so sind wir belehrt worden, daß die durch ein Gebet […] unter Danksagung geweihte Nahrung […] Fleisch und Blut jenes fleischgewordenen Jesus sei.“
Erste Apologie (Kap. 66)
abgefasst um 160 n. Chr. von Justin der Märtyrer- Die beiden Apologien Justins des Märtyrers, übersetzt von Dr. Gerhard Rauschen, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 12, 1913, S. 80–81/134–135.
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