„[…] die ungerechten und bösen Seelen […] [bleiben] an einem weniger guten Orte, wo sie dann die Zeit des Gerichtes abwarten. Die einen also, welche gotteswürdig erscheinen, sterben nicht mehr, die anderen werden bestraft, so lange Gott will, daß sie noch existieren und bestraft werden.“
Quelle: Des heiligen Philosophen und Märtyrers Justinus Dialog mit dem Juden Tryphon, übersetzt von Dr. Philipp Häuser, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 33, 1917, S. 10.Annihilation
In der frühen Kirche existierten unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Frage, was das Geschick derer sei, die im Jüngsten Gericht verurteilt würden. Neben der später klassisch gewordenen Lehre einer bewussten, ewigen leidvollen Existenz jenseits von Gottes Reich, verfochten etwa von Tertullian von Karthago (ca. 160–230 n. Chr.), gab es das beispielsweise von Origenes (ca. 185–255 n. Chr.) und Gregor von Nyssa (ca. 335–394 n. Chr.) vorgeschlagene Konzept einer „Allversöhnung“ einerseits und auch das einer Annihilation (Auslöschung) andererseits, vertreten von Apologeten wie Justin dem Märtyrer (ca. 100–165 n. Chr.), Irenäus von Lyon (ca. 130–200 n. Chr.) oder Arnobius dem Älteren (ca. 240–330 n. Chr.). Letztgenannte Sichtweise postuliert, dass die Seelen der schlussendlich Verlorenen zwischen leiblichem Tod und leiblicher Auferstehung „konserviert“, also aufbewahrt und nicht vernichtet, infolge der Auferstehung zum Gericht und nach erfolgter Urteilsverkündigung jedoch samt ihren Leibern aus dem Dasein ausgelöscht würden.
Dialog mit dem Juden Tryphon (Kap. 6,1–2)
„Die Seele aber hat Anteil am Leben, weil Gott will, daß sie lebe. [2] So wird sie nun auch dereinst nicht Anteil haben, wenn nicht Gott will, daß sie lebe. […] Im Gegenteil, gerade so wie der Mensch nicht immer existiert und nicht immer der Körper mit der Seele verbunden ist, sondern die Seele dann, wenn diese Vereinigung gelöst werden muß, den Körper verläßt […], so weicht auch von der Seele, wenn sie nicht mehr sein soll, der lebenspendende Geist und ist die Seele nicht mehr […]“
Quelle: Des heiligen Philosophen und Märtyrers Justinus Dialog mit dem Juden Tryphon, übersetzt von Dr. Philipp Häuser, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 33, 1917, S. 11.Brief an Diognet (Kap. 10)
„[…] dann wirst du die Täuschung und Irrung der Welt verachten […], wenn du den wirklichen Tod fürchtest, der denen vorbehalten ist, die zum ewigen Feuer verurteilt werden sollen, das die ihm Überlieferten bis ans Ende peinigen wird.“
Quelle: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 12, Kempten/München 1913, S. 14–15/170–171.Gegen die Häresien II 34,3
„[…] alles […] dauert fort, solange Gott seine Existenz und Fortdauer will. […] Somit schenkt der Vater aller in Ewigkeit Fortdauer denen, die gerettet werden. […] Wer es aber von sich wirft und seinem Schöpfer undankbar wird, keinen Dank dafür weiß, daß er geworden, […] der beraubt sich selbst der Fortdauer in Ewigkeit. […] Wer in dem kurzen zeitlichen Leben undankbar gewesen ist gegen den, der es gab, wird gerechterweise von ihm in Ewigkeit die Länge der Tage nicht empfangen.“
Quelle: Des heiligen Irenäus fünf Bücher gegen die Häresien, übersetzt von Prof. Dr. E. Klebba, in: Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Bd. 3, 1912, S. 204.Wider die Heiden II 14
„Und damit was unbekannt ist, offen sey, dieß ist des Menschen wahrer Tod, der nichts mehr zurückläßt: denn jener, den man vor Augen sieht, ist die Trennung der Seele vom Körper, nicht das äußerste Ende der Vertilgung. Das, sage ich, ist des Menschen wahrer Tod […]“
Quelle: Des Afrikaner’s Arnobius sieben Bücher wider die Heiden, übersetzt von Franz Anton von Besnard, Landshut 1842, S. 63.Wider die Heiden II 61
„Euer Zustand liegt in der Ungewißheit, das Heil eurer Seelen sage ich; und wenn ihr euch nicht der Erkenntniß des obersten Gottes zuwendet, so erwartet euch von den körperlichen Banden befreit ein grauser Tod, der nicht die plötzliche Auslöschung herbeiführt, sondern während einem Zeitraum mittelst der Herbe peinlicher Strafe aufzehrt.“
Quelle: Des Afrikaner’s Arnobius sieben Bücher wider die Heiden, übersetzt von Franz Anton von Besnard, Landshut 1842, S. 88.