Gegen die Häresien IV 37,1–2

abgefasst um 180 n. Chr. von Irenäus von Lyon

„[…] die [das Gute] tun, die werden Ehre und Ruhm erlangen, da sie das Gute getan haben, wo sie es auch nicht tun konnten; die es aber nicht tun, die werden das gerechte Gericht Gottes erdulden, weil sie das Gute nicht getan haben, wo sie es doch tun konnten. [2] Wären von Natur die einen gut, die anderen schlecht geworden, dann wären die Guten nicht lobenswert, da sie ja so gemacht worden sind, noch jene tadelnswert, da von ihnen das Gleiche gilt. Da aber alle von der gleichen Natur und imstande sind, das Gute sowohl an sich zu ziehen und zu tun, als auch von sich zu stoßen und nicht zu tun, so werden mit Recht bei verständigen Menschen, also vielmehr noch bei Gott, die einen gelobt und empfangen das ihrer guten Wahl und Ausdauer gebührende Zeugnis; die anderen aber werden getadelt und empfangen die gebührende Strafe, weil sie das Schöne und Gute von sich gewiesen haben.“