Gegen die Häresien IV 15,2

abgefasst um 180 n. Chr. von Irenäus von Lyon

„Denn immer hat Gott und seine Ermahnung den freien Willen und das Selbstbestimmungsrecht im Menschen gewahrt, damit die Ungehorsamen gerechterweise verurteilt werden, deshalb weil sie nicht gehorchten. Die aber ihm gehorchten und glaubten, die sollten mit der Unvergänglichkeit geehrt werden.“